Just another WordPress.com site

Archiv für November, 2016

Hirzenhainer stinkesauer

Vielen Hirzenhainer reicht es. Nicht nur wie mit Steuergelder umgesprungen wird, auch das Verhalten der Gemeindevertreter und Parteibuchpolitiker lässt mehr als zu wünschen übrig. Entweder bekommt man dumme Sprüche gesteckt, Schuldzuweisungen an den politischen Gegner gerichtet, oder aber Beleidigungen und arrogantes Gehabe, wenn bei berechtigter Kritik die Argumente ausgehen.

Da ist man mit dem Winterdienst und Traktor überfordert, bekommt das Schwimmbad und den Kunstguß nicht in den Griff,- hat überhaupt keinen Überblick, was die Stichwahl und den Bürgermeister anbelangt,- und beim Rettungsschirm ist man natürlich auch unüberlegt dabei.

Am Ende steht das Verbraten unserer Steuergelder, bei gleichzeitiger Erhöhung der kommunalen Gebühren. Darin sind sich alle Ortspolitiker einig.

Wir haben hier für Euch einen Mustervordruck, was unseren Nochbürgermeister betrifft. Vielleicht geben uns ja der Petitionsausschuß, das Innenministerium von Hessen, und die Parteien, die im Landtag vertreten sind, sachbezogene vernünftige Antworten? Unsere Dorfpolitiker sind dazu anscheinend geistig nicht in der Lage.(?)

Anfrage per email an:

Petitionsausschuss Hessen – poststelle@ltg.hessen.de

Innenministerium Hessen – poststelle@hmdis.hessen.de

cdu-fraktion@ltg.hessen.de

spd-fraktion@ltg.hessen.de

gruene@ltg.hessen.de

die-linke@ltg.hessen.de

fdp-fraktion@ltg.hessen.de

von: Name, Anschrift

Zum Sachverhalt:

Der in Hirzenhain tätige Bürgermeister Freddy Kammer wurde am 23.11.2016 vor dem Amtsgericht Büdingen zu 200 Tagessätzen a‘ 140 Euro verurteilt, wegen Wahlfälschung in 6 Fällen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte im Jahre 2014, als eine Stichwahl nötig wurde, gleichzeitig als amtierender Bürgermeister, Bürgermeisterkandidat, und Wahlhelfer, mit Briefwahlunterlagen unterwegs war, und gezielt Leute aufsuchte, die beim 1. Wahlgang nicht zur Urne gegangen sind, und auch nicht vom Briefwahlrecht gebrauch  machten. Dabei soll er diese Nichtwähler mehr oder weniger beeinflusst haben, in seiner Gegenwart, von der Briefwahl gebrauch zu machen.

Im Vorfeld staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen war von 202 Fällen die Rede, später sprach eine Interessensgemeinschaft Stichwahl von ca. 70 Zeugen, die benannt werden könnten, zuletzt blieben noch 6 gerichtsverwertbare Zeugen übrig, plus Verwaltungsangestellte der Gemeinde Hirzenhain.

Der Verurteilte, der im 1. Wahlgang noch weit hinter seinem Herausforderer lag, gewann souverän den 2. Wahlgang, auch dank eines Anstieg der Briefwähler von über 100%.

Eben weil die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft Gießen) eingeschaltet wurden, und die Ermittlungen aufnahmen,- haben die Gemeindevertreter mehrheitlich dagegen gestimmt, das Wahlergebnis der Stichwahl anzuerkennen. Der Beschuldigte (Ex Schöffe beim Amtsgericht Büdingen, Ex Berufssoldat mit Balkaneinsätzen) hat darauf hin, mit Hilfe eines Anwaltes, das Regierungspräsidium und danach das Verwaltungsgericht in Gießen aufgesucht, mit dem Ziel, die Gemeindevertreter zu zwingen, seine Wiederwahl parlamentarisch anzuerkennen, und die Ernennungsurkunde öffentlich zu überreichen.

Die Richterin beim Verwaltungsgericht setzte sich über die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hinweg. Damit verbunden wurde der Prozess vor dem Amtsgericht Büdingen über 2 Jahre hinweg verschleppt. In ihrem Urteil ließ die Richterin durchblicken, dass diese 6 nicht Wahlentscheidend gewesen seien. Das Fehlverhalten bezeichnete die Richterin jedoch als gravierend.

Trotzdem seien die Gemeindevertreter verpflichtet, bei ihrer öffentlichen Abstimmung die Stichwahl nachträglich anzuerkennen. Die Folge war letztlich, 5 Abgeordnete stimmten mit „Ja“, 9 mit „Enthaltung“, und einer fehlte bei der Abstimmung.

Ganz nebenbei sind um die 50.000 Euro an Gerichts- und Anwaltskosten angelaufen, die aus dem Gemeindehaushalt beglichen werden sollen.

Von daher jetzt die Fragen:

Darf das Verwaltungsgericht in ein laufendes strafrechtliches Ermittlungsverfahren (mit Verfahrenseröffnung) eingreifen, ohne gesetzlicher Legitimation?

Muss das Verwaltungsgericht, wenn es schon tätig wird, nicht auch berücksichtigen, ob der Verurteilte unter Umständen zu einer Strafe verurteilt wird, die ihn als „vorbestraft“ ausweist?

Hätte das Verwaltungsgericht nicht erst den Strafprozess abwarten müssen?

Darf eine Richterin beim Verwaltungsgericht willkürlich das Abstimmungsverhalten von Parlamentariern, die eigentlich frei in ihren Entscheidungen sind, eingrenzen?

Im übrigen wird auf § 112 (3) der KWO hingewiesen, wo unter anderem vermerkt ist = „… schwebendes Wahlprüfungsverfahren oder für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.“ Auch hier ganz klar gesetzlich geregelt, dass die Staatsanwaltschaft tätig werden darf, ohne Einflussnahme des Verwaltungsgericht.

Sollten Ihre Antworten zugunsten des Verwaltungsgericht (Beschuldigten) ausfallen, so wollen Sie die entsprechenden Gesetzestexte benennen. Andernfalls bekäme man das Gefühl von politisch gesteuerter und gewollter Rechtsbeugung.

Mit freundlichen Grüßen.   Name, Ort, Datum

Hh 27.11.2016 – Verantwortlich im Sinne der Informations- und Meinungsfreiheit, Pressefreiheit  

Kammer zu 200 Tagessätzen a‘ 140 Euro verurteilt

Das Amtsgericht in Büdingen hat den Hirzenhainer „Briefwahlbürgermeister“ Freddy Kammer  wegen Wahlfälschung in 6 Fällen zu 200 Tagessätzen á 140 Euro (28.000 Euro) verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Berufung und Revision wurden zugelassen.

Im schlimmsten Fall werden wir wohl weiterhin mit diesem Bürgermeister leben müssen, weil sich die Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Giessen auf bis zu 2 Jahre hinauszögern könnte. Selbst danach gäbe es noch die Revision vor dem OLG in Frankfurt, die vermutlich nach dem Ende der Amtszeit erfolgen würde.
In den meisten anderen Kommunen würden die Gemeindevertreter aller Parteien alles daran setzen, dass so ein Amtsträger umgehend in den einstweiligen Ruhestand versetzt, bezw. freigestellt wird.
Eine Dringlichkeitssitzung wäre angebracht.

Ein ganz normaler Arbeitnehmer würde fristlos gefeuert und auf Hartz IV gesetzt werden.

Wir sind von den 200 Tagessätzen überrascht, weil Kammer damit als vorbestraft gilt, und somit nicht mehr im Amt zu halten wäre. Ausschlaggebend für dieses Strafmass dürfte wohl die Aussage einer Verwaltungsmitarbeiterin gewesen sein, die aussagte, dass eben doch Wahlunterlagen vernichtet worden seien. Das Gericht hat wohl erkannt, dass Kammer sich dem Strafverfahren entziehen wollte, und deshalb das Verwaltungsgericht bemühte.
Diesen Trick hätte auch das Verwaltungsgericht in Giessen erkennen und mit bewerten müssen! Denn damit verbunden, müsste Kammer auch die gesamten Gerichts- und Anwaltskosten begleichen, und nicht die Gemeinde Hirzenhain. Zu beurteilen ist nämlich nicht nur, ob diese 6 Wählerstimmen hätten das Wahlergebnis beeinflussen können oder nicht,- sondern auch, ob bei einem zu erwartendem Strafmass von über 90 Tagessätzen dieser Bürgermeister überhaupt noch zu halten ist. (?)

Gemeindevorstand und Gemeindevertreter sollten diese Gelder für Gerichts- und Anwaltskosten, die sich um die 50.000 Euro belaufen, nicht freigeben, bis zur endgültigen gerichtlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hätte überhaupt nicht urteilen dürfen! Siehe hess. KWO §111 und §112.

Bei aller Freude, die jetzt bei einigen aufkommt, einen Grund zum Feiern gibt es nicht. Noch ist der Bürgermeister im Amt, kostet uns monatlich vermutlich 6.000 Euro. Ausserdem stehen die ca. 50.000 Euro im Raum, die der Verurteilte eigentlich zu zahlen hätte. Bevor das nicht geklärt ist, sollte man den Sekt im Keller stehen lassen.

Hh 23.11.2016 – Verantwortlich im Sinne des Presserecht

Pro-Kammer-Fraktion mit plumpen Einschleimversuchen?

Einige Pro-Kammer Leute haben wohl nach unserem letzten Artikel geglaubt, sie könnten bei uns einschleimen. Das wir dem „Briefwahlbürgermeister“ im moralischem Bereich keine weisse Weste ausstellen können, dass können diese Leute nur schwer verdauen. Mag man beim RP, dem Verwaltungsgericht, dem Amtsgericht, und in Teilen von UWG und SPD noch erfolgreich zu Werke gegangen sein, bei uns hier klappt das nicht. Genau dieser Punkt stört diese Anhänger, allen voran die örtliche CDU.

So erreichte uns folgende Botschaft am 12.11.2016 um 19:30 Uhr, abgesendet von einer CDU-Politikerin:        Hallo nochmal , in unserem Telefongespräch hast du versichert , dass du deine Beiträge auf Fakten baust. Nun , diese sind in den letzten Berichten etwas durcheinander geraden. Nicht Herr Kammer hat die Zeugen bei einer Grillparty angetroffen , es war Herr Noß der die jetzigen Zeugen während einer Grillfeier dazu angehalten hat eine eidesstattliche Versicherung zu unterzeichen ( diese waren bereits vorgedruckt 😉 ) . Die EV ´s soltest du dir mal ansehen – bei der Durchsicht bekommt man schon erhebliche Zweifel. Frau Sinner hatte bereits 2014 ausgesagt das Frau Pxxxxxxxxxxx Unterschriften für ihren Mann leistet bzw. den Personalausweis für ihn unterschreiben wollte. Bereits 2014 wurde festgestellt , dass sie die Vollmacht etc. für ihren kranken Mann hat. Meine Anmerkungen sind durch Dokumente zu belegen, wenn du möchtest kannst du gerne Einblick haben. schönen Abend und LG

Daraufhin haben wir zunächst geantwortet, dass Fehler bei der Berichterstattung immer wieder passieren können. Wir korrigieren den Sachverhalt gerne, wenn das stimmen sollte, was uns mitgeteilt wurde.

Postwendent kamm eine Reaktion der Kammer-Gegner, wir sollen uns nicht verunsichern lassen, weil wir nie etwas von einer Grillparty geschrieben haben. Uns wurde der Ausschnitt eines KA-Artikel mitgeliefert, aus dem hervor geht, dass der KA geschrieben hat, Kammer wäre bei seinem Stimmenfang auch auf einer Grillparty gewesen. Diesem Vorwurf wurde von Seiten der Pro-Kammer-Leute nie widersprochen. Daraufhin haben wir uns zu einer öffentlichen Bekanntmachung auf unserer Facebookseite Hirzenhain-Wetterau-Infoblatt entschlossen:

Bekanntmachung:

Nachdem auf unserer Seite mal wieder mindestens ein Troll unterwegs ist, um zu provozieren, möchten wir, die Admins, folgendes bekannt geben:

Wir werden auf Kommentare, die nur darauf abzielen, Unruhe zu stiften, nicht mehr reagieren.
Sollten die vorgemerkten User zu Hasstiraden greifen, nur um von sich selbst und ihren eigenen Verfehlungen abzulenken, sehen wir uns veranlasst, diese User zu blockieren.

Wir werden, auch im Hinblick auf diverse Drohungen, Beleidigungen, üble Nachreden u.s.w. unsere Namen, (bis auf eine euch bekannte Person, die das aus freien Stücken heraus getan hat) und damit unsere Persönlichkeiten und unser familiäres Umfeld, schützen.
Die meisten von euch machen das auch, indem sich hinter Seitenadmins versteckt wird, und / oder Fakeprofile erstellt werden, mit denen man u.a. provozierende Kommentare schreibt.

Wir sind gerne bereit, zu den einzelnen Kommentaren Stellung zu beziehen, wenn sie vom Inhalt her sachorientiert sind. Für uns bedeutet das auch, sollten wir nachweislich etwas falsch aufgefasst und wiedergegeben haben, dann korrigieren wir unseren Fehler.

Selbstverständlich schützen wir all unsere Informanten, sofern es sich um Personen handelt, die kein politisches Amt bekleiden, und nicht in der politischen Öffentlichkeit vertreten sind.

Gerade Anhänger der CDU müssen nicht glauben, nur weil wir auf unzählige Fehler von SPD, UWG, Justiz, hingewiesen haben, dass wir damit automatisch auf der Seite dieser Partei stehen würden.
Damit verbunden, werden wir auch keine uns angebotenen Unterlagen anfordern, aus denen (mit Ankündigung durch eine CDU Politikerin) hervor geht, dass nur die Gegner des „Briefwahlbürgermeister“ sich falsch verhalten hätten, und somit der Rathauschef selber nicht einmal gegen Sitte und Moral verstoßen habe.
Auch den Leuten von der CDU steht es frei, sich eigenständig im Internet zu präsentieren. Dafür muss man unsere Seite nicht benutzen.

Wir sind und wir bleiben unabhängig und überparteilich! Das sollten sich der Gemeindevorstand und alle Gemeindevertreter, inklusive Bürgermeister, merken.

Wir bilden uns unsere Meinungen und Kommentare, die sehr oft satirisch aufgebaut sind; aus den Meldungen der Medien, den Mitteilungen der Parteien auf ihren Homepages, Blogs, und Seiten,- und natürlich aus dem, was uns Mitbürger (User) wissen lassen. Dabei bleibt es auch.

Für den Fall der Fälle, weil wir wissen, wie es kommen kann, – Profile, Seiten, Blogs und Homepages sind sehr schnell neu hochgezogen und im WWW einsehbar. Das wissen auch wir zu nutzen, wenn der Bedarf besteht.

Im übrigen hat unser Hirzenhain-Wetterau-Infoblatt längst seinen Sinn erfüllt. Die Menschen vor Ort wissen Bescheid, und dieses Wissen lässt sich nicht löschen. Das Interesse ist groß.

Wer uns kontaktieren will, der kennt die Wege über PN, email, Kommentarleisten. Außerdem ist ja ein Name bekannt. Mit dieser Person kann man sich auch persönlich austauschen.

Mit den allerfreundlichsten Grüßen, Euer Team vom

Hirzenhain-Wetterau-Infoblatt
Außerparlamentarische Opposition Hirzenhain

Hh; 14.11.2016 – Verantwortlich in Sinne der Press- und Meinungsfreiheit

Der Drops ist gelutscht – Abgesang Stichwahl 2014

Stramme Leistung, wenn man es nötig hat, gezielt labile und sozial schwache Menschen mit Briefwahlunterlagen aufzusuchen, oder geistig eingeschränkte Leute, und volltrunkene Zeitgenossen.

Das man bei diesen Hausbesuchen Werbung in eigener Sache macht, versteht sich von selbst. Schliesslich will man ja gewählt werden. Alles andere würde auch keinen Sinn machen.

Hat er das nicht toll gemacht, unser „Briefwahlbürgermeister?
Tritt gleichzeitig als amtierender Bürgermeister, als Bürgermeisterkandidat, und als Wahlhelfer in Erscheinung. Donnerwetter, Gewaltenteilung ade.
Was nicht passt, wird passend gemacht.

Heisser Tip für die Wahl 2020 = Seniorenheim für Demenzkranke, und Gasthäuser nach 22 Uhr aufsuchen,- da findet man jede Menge mögliche Wähler, die ins Raster passen.

Schliesslich ist Verlass, auf unsere Justiz, Zeugenaussagen und allen Gemeindevertretern. Die kann man in die richtige Spur bekommen. Was nicht passt, wird passend gemacht.

Hh 12.11.2016 – Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit

Amtsgericht Büdingen; wie vorher gesagt, Kammer der grosse Gewinner.

Alles läuft wie geschmiert für Freddy Kammer.

Am 2. Verhandlungtag wurde die Anklage wegen Anstiftung zur Urkundenfälschung gegen Kammer fallen gelassen.
Welcher Verwaltungsangestellte würde schon freiwillig gegen seinen eigenen Chef aussagen? Welche verunsicherten Zeugen würde sich nicht verbiegen lassen,- wenn selbst gestandene SPD und UWG Politiker versagt haben und umgekippt sind?

Die Zeugenaussagen müssen anfangs anders gewesen sein, weil sonst weder die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hätte, noch das Amtsgericht Büdingen das Verfahren eröffnet hätte.

In 2 1/2 Jahren kann man, wenn man will, viele Zeugenaussagen in gewünschte Bahnen lenken.
Ob es wirklich so war, man kann es nur vermuten.

Die Ausreden (Erinnerungslücken) mancher Zeugen würden vor manch anderem Gericht als unglaubwürdig bewertet werden. Richter und Staatsanwalt würden dort einschüchternd eingreifen, dass wegen getätigter uneidlicher Falschaussagen abgestraft würde. So mancher Zeuge würde sich dann noch einmal überlegen, was der Wahrheit entspricht.

Das AG hat, wie uns die Vöglein gezwitschert haben, den Vorwurf der Anstiftung zur Urkundenfälschung fallen gelassen. Plötzlich, wie aus heiterem Himmel, weiss die Sachbearbeiterin des Einwohnermeldeamtes zu berichten, dass die Frau, die für ihren Mann unterschrieben haben soll, auch auf der Personalausweisstelle für ihren Mann unterschrieben habe, weil sie als Betreuerin das dürfe. Wenn dem so ist, dann ist der Mann gar nicht in der Lage, eigenständig zu entscheiden, wen er gerne als Bürgermeisster hätte. Eine Wählerstimme also, die gar nicht hätte angenommen werden dürfen! Wählen darf nur, wer im nüchternen Zustand geistiger Herr seiner Sinne ist.
Weil die Aussagen der Verwaltungsmitarbeiter wunderschön ins Bild ihres Chef passen, wird wohl auch am 23.11.16 der Rest der Anklage in sich zusammenbrechen.

Herzlichen Dank der SPD, UWG und der I.G. Stichwahl, die nach anfänglichem selbstbewußten starken Auftreten, letztlich kläglich in sich zusammengebrochen sind.
Unter dem Strich war wohl alles für die Katze.(?)

Es bleibt das Geschmäckle, Kammer könnte einflussreiche Beziehungen haben, die aktive Unterstützung leisteten.
Beweisen lässt sich das alles natürlich nicht.
Weil sich u.a. unsere Justiz nicht kontrollieren lässt.

Man mag es sich ausrechnen, wie so ein Prozess verläuft, wenn auf dem Platz eines Freddy Kammer ein sozial Benachteiligter gesessen wäre, der weder über Beziehungen verfügt, sich noch einen guten Anwalt leisten kann. (?)

Hh 11.11.2016; Verantwortlich im Sinne der Presse und Meinungsfreiheit

Stichwahl Hirzenhain – Es riecht nach Justizskandal

Die Frage, die normalwerweise alle interessiert, aber die sich keiner zu stellen traut, wegen möglicher Willkürakte durch unsere Justiz, lautet:

Was hat die Richterin beim Verwaltungsgericht Gießen geritten, in ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren einzugreifen, obwohl bekannt war, dass die Gültigkeit der Bürgermeisterstichwahl von der Mehrheit der Gemeindevertreter deshalb abgelehnt wurde, weil die Staatsanwaltschaft (Strafverfolgungsbehörde) mit der Ermittlung einer Wahlstraftat beschäftigt war?

Die Paragraphen §111 und §112 der KWO weisen ausdrücklich darauf hin. Davon, dass sich eine Verwaltungsgerichtspräsidentin über dieses Gesetz hinwegsetzen darf, steht nichts drinnen.

Die Ernennungsurkunde hätte dem Herren „Briefwahlbürgermeister“ mit der Post zugestellt werden können.
Gemeindevertreter kann man nicht dazu zwingen, eine Wahl für gültig zu erklären, wo wegen möglicher Wahlstraftaten ermittelt wird.

Durch den Urteilsspruch hat sich das Verwaltungsgericht Gießen über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gießen hinweggesetzt.

Wenn das zum RECHTSTAAT gehört, dann brauchen wir keine Ermittlungsbehörden mehr.

Wäre schön, wenn sich die verantwortliche Richterin dazu öffentlich äussern würde. Oder müssen wir einmal mehr die Juristenkeule fürchten, in Form von willkürlich verhängten Geldstrafen, weil manchem Juristen die freie Meinung nicht passt, und Gegenargumente fehlen?

Ganz nebenbei bemerkt,- der Name der vorsitzenden Richterin beim Amtsgericht Büdingen, die knallhart gegen Zeugen vorgeht, die nicht zum ersten Gerichtstermin erschienen sind, taucht auch auf der Stadtverordnentenversammlung Frankfurt auf, für den Zeitraum 09.06.2008 – 31.03.2011, als CDU-Politikerin.

Freddy Kammer wird bekanntlich vor Ort von der CDU unterstützt. Diese Partei hat sich bedingungslos untergeordnet, ohne die geringste Kritik zu wagen. Ausserdem war der Mann Schöffe beim Amtsgericht Büdingen und Berufssoldat mit Auslandseinsätzen. Das heißt, der Mann verfügt zumindest über gewisse Kontakte.

Ob Kammer, aufgrund der tatsächlichen Beweislage, nur gegen moralische Werte verstossen hat, oder sich ordnungswidrig fehlverhalten hat,oder gar gegen Strafrecht verstossen hat, dass können wir weder beurteilen noch bewerten. Es ist aber mehr als auffällig, dass in den letzten 2 1/2 Jahren alles den Wunschvorstellungen des Kammer angepasst wird. Über ein verbales blaues Auge kann der Mann nur lachen.

Strafprozess verschleppen, Zeugen kippen um, können sich plötzlich an nichts mehr erinnern; RP und Verwaltungsgericht mischen sich ein, geben politisch die Richtung für den Strafprozess vor usw.

Am Ende bleibt vor Ort alles wie es ist? Ein Bürgermeister, der tun und lassen kann, was er für richtig hält,- und Gemeindevertreter, die mit unserer Justiz offensichtlich überfordert sind, und ihren Frust dann in Presseerklärungen ablassen. Es bleiben dicke fette Rechnungen, die der Steuerzahler begleichen muss.

Der Bürger auf der Straße fragt sich: Sind Recht und Gesetzt ein genau so dreckiges Geschäft, wie unsere verlogene Lobbypolitik?“

Wir sind gespannt, wie dieser „Zirkus“ weiter geht.

Hh 08.11.2016, Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit.

Kammer; pro und kontra

Kammer – was spricht gegen / für ihn

 

Gegen ihn spricht zunächst seine rabiate Art, wie er mit Menschen umspringt. Ist jemand nicht seiner Meinung, und wagt ihn zu kritisieren, dann neigt er zu Anzeigenstellungen, Bedrohungen (zuletzt gegen einen Journalisten des Oberhessen-Boten) und üblen Nachreden. Ein fester Händedruck, der anderen bald das Handgelenk bricht, mit dem Zuruf, dass Kritiker X einen gewissen negativen Ruf in der Gemeinde besitze,- ist dabei noch das geringste Vorkommnis.

Bis in die Gemeindeverwaltung hinein wird bestätigt, mit dem Bürgermeister ist es nicht immer einfach. Er kann so oder so sein.

Das Kammer geil auf den Bürgermeisterposten ist, daraus hat er keinen Hehl gemacht. Das ihm dabei viele Mittel recht waren, um die Stichwahl 2014 zu gewinnen, bestreitet der Mann nicht. Es sei halt alles Usus. Wenn jemand mit Tempo 180 in einer Tempo 80 Zone fährt, dann dürfe er das halt auch. Im übrigen hat er höchstens gegen moralische Anstandswerte verstoßen, und im schlimmsten Fall diverse Ordnungswidrigkeiten begangen, nicht aber Strafrecht verletzt.

Wenn man sich so sicher ist, dann sieht man den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gelassen entgegen, und wünscht sich selber, dass entweder die Ermittlungen mangels Beweise eingestellt werden, oder es aber zu einer raschen Gerichtsentscheidung kommt. Man will ja Klarheit über sein eigenes Verhalten haben, und sich den Bürgern so präsentieren, dass alles halb so schlimm ist, wie es den Anschein hat.

Doch was macht der Mann mit seinem schlechten Gewissen? Nimmt sich einen Anwalt, will die öffentliche Ernennung zum Bürgermeister (Gültigkeit der Stichwahl) erzwingen, und schaltet (womöglich über persönliche Kontakte) das Regierungspräsidium und das Verwaltungsgericht ein. Seine ehemaligen Tätigkeiten als Schöffe beim Amtsgericht Büdingen, und als ehemaliger Berufssoldat mit Kosovoeinsätzen;- könnten von Nutzen gewesen sein.

Damals wunderte sich sogar ein Amtskollege a.D., der in Gedern Probleme bekam. Dieser hat sich die Ernennungsurkunde mit der Post zustellen lassen. Weder brauchte er teure Anwälte, noch ein teures Gerichtsverfahren.

SPD und UWG zeigten klare Kante, begleitet von einer entschlossenen Interessensgemeinschaft Stichwahl, und stimmten im Gemeindeparlament mit NEIN! Diese Wahl wollte man so nicht anerkennen, man wollte juristische Klarheit haben.

 

Für ihn spricht, er hat mit seiner Strategie ( vom Strafverfahren ablenken) bisher Erfolg gehabt. Das RP und Verwaltungsgericht, in vollem Bewusstsein, dass staatsanwaltschaftlich ermittelt wird, haben eigenmächtige Entscheidungen getroffen, an den Ermittlungsbehörden vorbei. Die Rechnung von Kammer ist aufgegangen, weil nach dem widersprüchlichem Urteil des Verwaltungsgericht (gravierend aber geringfügig) sich die Gemeindevertreter auf dieses Urteil eingelassen haben, ohne Beschwerde / Berufung einzulegen. Zuvor hätte schon eine Beschwerde erfolgen müssen, dass man die Gültigkeit der Wahl bis zur Klärung aller strafrelevanter Umstände nicht anerkenne.

Die einstmals entschlossenen Gemeindevertreter haben sämtliche Fristen verstreichen lassen, damit das Urteil vom VG anerkannt, und sich letztlich feige der Stimme enthalten, als es um die parlamentarische Gültigkeit der Stichwahl gegangen ist. Wer derart einbricht, nicht einmal an einem Abwahlverfahren interessiert ist, trotz 2/3 Mehrheit im Parlament, der muss sich in der Tat fragen lassen, ob er Abweichler oder Überläufer (pro Kammer) in seinen Reihen hat. Es wurde Kammer, ohne Widerstand, in die Hände gespielt. Alles auf Kosten der Steuerzahler.

Einige Zeugen (sollen das nicht mal um die 70 gewesen sein?) wollen oder können sich an keinerlei Druckausübungen durch den Bürgermeister mehr erinnern, sodass zuletzt nur noch 6 Zeugen übrig geblieben sind. Von denen hat anscheinend einer unentschuldigt gefehlt, ( wurde er unter Druck gesetzt? Hat er Angst bekommen?) und in Abwesenheit zu 150 Euro verdonnert, plus Zwangsvorführung. In aller Regel wird derart krass frustriert geurteilt, wenn der Hauptprozess in eine andere Richtung (mildes Urteil) gewollt ist. Wir wollen dem AG Büdingen aber nichts unterstellen. Man hätte aber (Befangenheit) dieses Verfahren an ein anderes Amtsgericht vergeben können, zumal der Prozess seit Jahren verschleppt wurde, ohne nachvollziehbarer wichtiger Gründe.

Kammer sollte mal darüber nachdenken, ob er nicht, wie sein Amtskollege a.D., in den Krankenstand eintritt, sich Berufsunfähig attestieren lässt, seinen Hut nimmt, und in Rente geht.

Hh 05.11.2016 – Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit

Prozessauftakt – Kammer macht keine gute Figur

Die heimische Presse etikettiert ihren Bericht mit der Überschrift:

„Wahlkampf bei sozial Schwächeren.“

Wohl im vollem Bewusstsein, dass selbstbewusste unbeugsame Wähler dem Rathauschef hätten Ärger bereiten können, hat er ganz gezielt sich die Schwächsten der Schwachen herausgesucht, als er auf Stimmenfang ging.

Nach dem verlorenen ersten Wahlgang habe er geschaut, wo er um Stimmen werben könne, sagte Kammer. Er habe sich für die „sozial schwächeren Bereiche“ entschieden, für die „Wohnblocks, die man hat“. Einer ist im Schneiderweg. Dorthin begab er sich mit eigens ausgedruckten Formularen für die Briefwahl. 100 bis 120 habe er ausgedruckt, 25 bis 30 davon habe er selbst verteilt, sagte Kammer.

In der Wilhelm Leuschner Straße sind auch solche Wohnblocks, wo Kammer seinerzeit gesichtet worden sein soll.

Dass man so um Stimmen wirbt, sei Usus in Hirzenhain gewesen. Das habe er auch schon so gemacht, als er noch Fraktionsvorsitzender der SPD gewesen sei. Die Briefwahlunterlagen durch Verwaltungsmitarbeiter zu überbringen, sei „die normale Praxis schon immer gewesen“, um Porto zu sparen.

Es macht einen Unterschied (Gewaltenteilung) ob ein Fraktionsvorsitzender früher für eine Bürgermeisterin Pfannkuche und für einen Bürgermeister Medebach geworben hat, oder hier als amtierender Bürgermeister für sich selber. Das ist neu, und kein Usus.

Ein Zeuge war gar nicht erst erschienen. Staatsanwältin Lachmann beantragte, ein Ordnungsgeld gegen ihn zu verhängen. Anwalt Kleiner wandte ein, es handele sich um „ein Milieu, das nicht viel Geld hat“. Richterin Wilke verhängte dennoch ein Ordnungsgeld von 150 Euro gegen den nicht erschienen Zeugen und ordnete an, ihn beim nächsten Verhandlungstermin vorzuführen.

In früheren Verhandlungen war es üblich, dass ein säumiger Zeuge, unter Strafandrohung, angemahnt wurde, zur nächsten Sitzung zu erscheinen. Warum man hier knallhart und gnadenlos durchgreift, gegen einen vermutlich sozial schwachen Zeugen, der auch noch eingeschüchtert sein könnte, ist unbegreiflich. Da darf man gespannt sein, ob man die gleiche Verhältnismäßigkeit anwendet, sollte Kammer schuldig gesprochen werden.

Die Verhandlung wird am Freitag, 11. November, ab 9.20 Uhr im Saal 1 des Amtsgerichtes Büdingen fortgesetzt.

Die Hessenschau berichtete am heutigen 04.11.16  (19:30 Uhr bis 20 Uhr) ausführlich über den ersten Verhandlungstag im Fall Kammer.
Der Mann kam auch hier im Bericht nicht gut bei weg.
Während sein Anwalt aussagte, es müsse halt geklärt werden, was juristisch verwertbar sei, und was moralisch verwerflich,- sprach die Hessenschau von einer möglichen Geldstrafe bis hin zu 5 Jahren Haft, falls es zu einer Verurteilung kommt.
Für Kammer spricht auf jeden Fall, laut Kommentator des HR, dass das Verwaltungsgericht milde für ihn geurteilt hat. Das bestätigt unsere Einschätzung, dass man hätte auf den Strafprozess drängen müssen, statt sich auf juristische Spielereien (Verwaltungsgericht) einzulassen.

Einer der Zeugen, der von Kammer bedrängt wurde, sagte aus, er habe sich überrumpeln lassen, was sein eigener Fehler gewesen sei. Aus heutiger Sicht würde er sich auf so einen Kammerbesuch nicht mehr einlassen.

Am 23.11.16 soll das Urteil gesprochen werden. Sollte Kammer als Vorbestrafter den Gerichtssaal verlassen müssen, (ab 90 Tagessätze Geldstrafe) so wird dieser vermutlich in Berufung gehen, was bedeuten könnte, weitere 2 Jahre bis zur Verhandlung vor dem dann zuständigen Landgericht Gießen.

Hh 04.11.2016