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Archiv für Januar, 2020

„Mildes“ Urteil für Michael – Berufung angekündigt!

Politprozess des Michael H. endet mit „mildem Urteil“ – Berufung angekündigt.

Muss Michael H. Lehrgeld zahlen, oder befindet er sich doch im Recht? Diese Frage muss ein Berufungsverfahren in nächst höherer Instanz klären. Voraussichtlich in 6 Monaten vor dem LG in Gießen.

In erster Instanz wurde er zu 30 Tagessätzen a‘ 10 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein Strafbefehl über 30 Tagessätze a‘ 20 Euro, gegen den der Angeklagte Widerspruch einlegte.

Das Gericht, Richterin Duda, Staatsanwalt Kühnel sahen es als erwiesen an, dass Michael H. gegen § 164 des StGB verstoßen hat. Dort heißt es u.a.

„Wer wider besseres Wissen bei einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle eine Falschanzeige erstattet macht sich eventuell nach § 145d StGB des Vortäuschens einer Straftat oder nach § 164 StGB einer Falschen Verdächtigung strafbar.“

Laut der Anzeigenstellerin, Gemeinde Hirzenhain, vertreten durch die Sachbearbeiterin und Zeugin Herget, und dem Zuschauer Bürgermeister Tichai, wurde der Angeklagte mehrfach gewarnt, er möge eine Anzeige wegen diverser Meinungsverschiedenheiten unterlassen, wo es um vermeintliches Recht und vermeintliches Unrecht rund um das Feriendorf geht,- speziell um die Nutzung von Parkplätzen, und die Benennung von öffentlichen und privaten Durchgangsfahrwegen.

Weil diese Warnung, laut Staatsanwalt Kühnel, in den Wind geschlagen wurde, handelte der Beschuldigte mit Vorsatz, was eine Verurteilung zur Folge habe.

Gleichzeitig ließ das Gericht „milde“ walten, weil der Betroffene sich noch nie was hat zu Schulden kommen lassen, und es klar erkennbar sei, dass er sich subjektiv im Recht fühle, und seine Grenzen wohl austesten wollte. Der Staatsanwalt gab die Höhe des  ausgesprochene Urteil in seinem Plädoyer vor.

Der Anwalt des Angeklagten, ebenfalls ein Herr Kühnel aus Gelnhausen, plädierte auf Freispruch, weil es seiner Meinung nach um eine politische Auseinandersetzung geht, die nicht strafrelevant sei. Es sei doch offensichtlich, dass sich der Angeklagte und die Gemeinde nicht grün seien, und es als letzten Ausweg zu dieser Anzeige des Michael gekommen sei. Der Angeklagte wollte sich Gehör verschaffen.

Richterin Duda ließ dem Angeklagten ausführlich darstellen, wo er erklären durfte, wie die Gemeinde Hirzenhain nach zweierlei Maß vorgehen würde, und immer zum Nachteil, von ihm und / oder dem einiger Nachbarn. Nach langem Hin und Her machte die Richterin deutlich, dass sie den Unmut des Angeklagten verstehen und nachvollziehen könne, doch gebe ihm das noch lange nicht das Recht, sich über amtliche Warnungen hinweg zu setzen.

Michael führte zwischen den langen sachorientierten Dialogen an, dass seine Anzeige nicht nach den Warnungen getätigt wurde, sondern davor. Erst nachdem er per Email eine Anzeige an die Polizei Büdingen sendete, folgten die Warnungen. Darauf wurde aber nicht weiter eingegangen.

Die Berufung zielt aber sicherlich darauf ab, will sie Erfolg haben. Das Tatmerkmal des Vorsatz wäre vom Tisch, sollte sich herausstellen, dass die Warnungen erst nach der Anzeige vom Michael erfolgt sind.  Außerdem muss geprüft werden, ob eine Anzeige per Email überhaupt gerichtsverwertbar ist.

Von der Richterin wurde Michael mit auf dem Weg gegeben, dass er nur Anzeigen stellen sollte, wenn es um ihn, und nicht um andere geht. Sobald er zur Anzeigen greift, übernimmt er auch die Verantwortung.

Die anfallenden Gerichtskosten wurden dem Angeklagten auch auferlegt.

Kritik an das Gericht in sofern, dass sich weder Richterin Duda namentlich vorstellte, noch Staatsanwalt Kühnel. Dieser wurde sogar patzig, als der Beschuldigte während der Verhandlung nach seinem Namen frage. „Hat Sie das zu interessieren?“ fuhr der Staatsanwalt den Angeklagten an. Ein bisschen mehr Beherrschung könnte nichts schaden. Auch haben es aufrichtige und ehrliche Juristen nicht nötig, sich namentlich zu verstecken!

Hh 29.01.2020

Mafiaartige Saustalljustiz?

Versaute Willkürjustiz – Schauprozesse

Wer Anschauungsunterricht nehmen möchte, der darf sich gerne beim Amtsgericht in 63654 Büdingen, Stiegelwiese 1, 29. Januar um 9:30 Uhr, oder am 21. Februar um 9:00 Uhr einfinden.

Am 29. Januar 2020 muss sich ein kranker kritischer Bürger verantworten, weil er einen Strafbefehl über 600 Euro, aufgeteilt zu 30 Tagessätze, nicht zahlte. Er hatte sich öffentlich über Missstände seiner Gemeinde Hirzenhain ausgelassen. Diese stellte Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Gießen, wegen Verbreitung von Unwahrheiten. Die politisch weisungsgebundene Justiz hat darauf hin, im Interesse des System, funktioniert und reagiert.

Am 21. Februar 2020 muss sich ein anderer kranker Bürger verantworten, weil auch er einen Strafbefehl (300 Euro, aufgeteilt in 10 Tagessätzen) nicht beglichen hat. Dieser Mann hatte Sauereien des MDK Hessen bei der Pflegebegutachtung öffentlich gemacht, und sich positiv belustigend über zwei namentlich genannte Gutachter (Susanne Wäldchen aus Ranstadt, Matthias Leyhausen aus Reichelsheim) ausgelassen. Beleidigung und Herabwürdigung wurde dem Mann zur Last gelegt.

Kurios, in einem ersten Verfahren wurde der Beschuldigte freigesprochen, weil er die Vorgaben des BverfG nicht übertreten hat. Selbst die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörderte forderte den Freispruch. Hier Amtsanwalt Sorg. Weil das dem MDK-Hessen und dem hess. Gesundheitsministerium nicht passt, wird das Verfahren neu aufgerollt. Der Freispruch soll kassiert werden. Stasi-Staatsanwalt Rouven Spieler ist nun die funktionierende Politmarionette.

Was bedeutet das nun?

Die Beschuldigten sind der Willkür von weisungsgebundenen und von subjektiv geleiteten Emotionsjuristen ausgeliefert. Wer sich keinen Anwalt leisten kann, ist gezwungen sich selber zu verteidigen. Pflichtverteidiger bekommt man nur bei geistigen Krankheiten, oder wenn man kaum Deutsch kann, oder eine Strafe von mehr als 12 Monaten zu erwarten hat.

Zahlen die beiden Beschuldigten bei Verurteilungen nicht, so landen sie für 30 bezw. 10 Tage im Knast (Ersatzfreiheitsstrafe), sofern sie nicht gewillt sind, pro Tagessatz für je 6 Std. gemeinnützig zu arbeiten. Da beide sehr krank sind, auf Medikamente angewiesen, werden sie auf Krankenstationen innerhalb einer JVA untergebracht. Das kostet den Steuerzahler so um die 1000 Euro pro Tag.

Zum Vergleich:

Alkoholiker und Drogensüchtige, oder Migranten und Asylsuchende, die Frauen und Kinder missbrauchen, die Leute beklauen, schwarz fahren, Beamte beleidigen usw. die bekommen bis zu 3 Anwälte auf Steuerzahlerkosten. Wenn schon kein Freispruch erfolgt, dann gibt es in der Regel Bewährungsstrafen. Damit sind sie fein raus, und lachen sich eins.

Woran liegt das? An unseren Gesetzen?

Nein! Wir haben einen Justizfilz in Deutschland, bestehend aus weisungsgebundenen Parteibuch-Richtern, Staats- und Rechtsanwälten, und aus verurteilungsgeilen und karrieresüchtigen Juristen. Das führt dazu, dass man die Großen laufen lässt, und die Kleinen hängt. Somit kann von Gleichheit vor Gericht und dem Gesetz keine Rede sein. Solange 25% und mehr von diesem kriminellen Parteibuchjuristen in den Parlamenten vertreten sind, und dort über Gesetze und Rahmenbedingungen bestimmen und wachen, wird sich an diesem Zustand auch nichts ändern. Vergessen darf man auch nicht, der Anteil an Juristen mit Migrationshintergrund wächst. Diese Leute wissen um die Schwachstellen in unserer Justiz.

Wir haben in Deutschland seit 150 Jahren keine Gewaltenteilung zwischen Justiz und Politik. Selbst vor den höchsten Gerichten, wie u.a. BGH, BverfG, EuGH für Menschenrechte, – sitzen Parteibuchrichter. Das Übel fängt schon bei der Berufung von Schöffen an, wo Gemeinden und Kreise ihre liebgewonnenen Ortspolitiker benennen dürfen, die dann als Hilfsrichter auftreten.

Was ist mit Bestrafung von Rechtsbeugern, oder anderer Strafen?

Zum einen hackt eine funktionierende Krähe der anderen kein Auge aus. Da wird dicht gehalten wie in Diktaturen. Zum anderen werden, die, die nicht mitmachen, bestraft, in dem sie strafversetzt werden, Mobbing ausgesetzt sind, oder fristlos wegen erfundener Vergehen gefeuert werden. Wir haben im Grunde Mafiastrukturen im Justizwesen.

Welche Rolle spielen unsere Medien?

Sie sind Teil von diesem System. Sie interessieren sich nur für Fälle prominenter Menschen, weil die in der Öffentlichkeit für einen gehörigen Wirbel sorgen können. Dagegen hat der kleine Bürger, der obendrein ohne Lobby dasteht, keine Chance. Müssten sich Spitzenpolitiker, oder Staatsdiener für all ihre Beleidigungen und Bedrohungen verantworten, es käme zu einem riesen Aufschrei in unseren Medien, wie: Man darf gewisse Leute nicht mundtot machen! Sonst funktioniert das System nicht mehr. Wir haben Meinungsfreiheit!“

Besonders gefährlich und heuchlerisch; Journalisten lassen sich gerne nach Russland, in die Türkei, China und Saudi Arabien abkommandieren, um dort vor Ort Menschenrechtsverletzungen anzuprangern. Dort laufen sie Gefahr, umgebracht oder eingesperrt zu werden.

Hier im eigenem Saustall trauen sich nur wenige ihren Mund aufzumachen, wie seinerzeit eine Eva Hermann (NDR), eine Katrin Huß, oder Uwe Steimle. (beide MDR) Die haben systemkritische Aussagen gemacht, und sind dafür gefeuert worden, oder freiwillig gegangen. Aus Angst vor Arbeitslosigkeit funktioniert man. Bei den öffentlich Rechtlichen bestimmen Politiker in den Aufsichtsräten die Regeln, und bei den anderen Medien die Sponsoren, also Banken, Versicherungen, Investoren, Konzerne.

Hat das kleine bedeutungslose Volk Möglichkeiten sich zu wehren?

Zum einen haben wir noch ein Internet, das zum Teil unzensiert genutzt werden kann. Hier sollte man Unrecht schonungslos benennen, mit Roß und Reiter. Das bringt die Mächtigen zum Toben. Sollen sie uns aburteilen, egal. Die Wahrheit ist auf unserer Seite!

Zum anderen können wir als Protestwähler den Mächtigen eins auswischen, oder selber durch Proteste und Demos aktiv werden. Was Friday’s for Future auf die Beine stellen, sollten andere auch können. Der Zusammenbruch des System wird früher oder später kommen, schon wegen dem ungebremsten Profit und der damit verbundenen Ausbeutung. Das funktioniert nicht ewig.

Gibt es noch andere Kritiker, die öffentlich aufdecken? Ja!

Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:

„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

 

Was die Justiz in Hessen angeht, und die Schauprozesse vor dem AG Büdingen, so möchte wohl keiner in der haut von Amtsanwalt Sorg oder Richterin Lachmann stecken, denen vom OLG Frankfurt (Richter Kraußkopf im Revisionsverfahren) geistige Unfähigkeit unterstellt wurden.

Den Bock zum Gärtner würde man machen, sollte hier der Pressesprecher und Stadtabgeordnete der SPD-Nidda, Stefan Knoche als vors. Richter zum Einsatz kommen.

Hh, 25.01.2020; Wir dienen der Wahrheit, und achten die Meinungsfreiheit

Ha. Ke. Dicht

AG Büdingen: Politische Schauprozesse am Fließband

Wer einmal den Begriff „weisungsgebundene Justiz“ in den googler eingibt, der stellt sehr leicht fest, die Gewaltenteilung zwischen Politik und Justiz, die gibt es in Deutschland nicht. Unser Rechtssystem funktioniert so wie unter dem Kaiser, der Weimarer Republik, dem 3. Reich und der DDR. Die Großen lässt man laufen, die Kleinen hängt man.
Vor knapp 2 Jahren hat sogar der Europäische Gerichtshof unseren politischen Justizsumpf gerügt, und verboten, internationale Haftbefehle auszustellen.Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass sich Politiker (Parteibuchjuristen) überall einmischen und Druck ausüben. EuGH. C-508/18, C-82/19, C-509/18

Beim Amtsgericht in Büdingen müssen sich in den nächsten Tagen und Wochen zwei kritische Hirzenhainer solch politisch gewollten Schauprozessen stellen.

Der eine findet am 29. Januar statt. Anzeigenstellerin, die Gemeinde Hirzenhain, Frau Herget. Sie beschuldigt Michael, er solle Unwahrheiten, trotz mehrfacher Belehrungen, verbreitet haben. Weil er einen Strafbefehl über 600 Euro nicht akzeptiert hat, muss er am 29. Januar um 9:30 Uhr vor dem AG in Büdingen erscheinen.

Der andere Prozess ist am 21. Februar um 9:00 Uhr, ebenfalls vor dem AG Büdingen. Da soll der Freispruch vom Roland, der im November 2018 ausgesprochen wurde, kassiert werden, weil dieses Urteil dem MDK Hessen, der AOK Hessen, und dem hess. Gesundheitsministerium nicht passt. Staatsanwalt Sorg, der damals selbst den Freispruch forderte, weil flappsige Begriffe nie eine üble Beschimpfung oder Herabwürdigung  darstellen, wurde gegen Rouven Spieler ausgetauscht. Rouven Spieler hat sich einen schlechten Ruf erarbeitet, als er das 12-jährige Mädchen, welche auf dem Hoherodskopf in den Tod sprang, juristisch hat über die Klinge springen lassen. Er beantragte Freispruch für die Sprungbrettbetreiber, die sämtliche Sicherheitsvorschriften in den Wind geschlagen hatten.

19.01.2020 Da wir in einem Unrechtsstaat leben, ist niemand mehr gewillt für kritische Artikel namentlich zu zeichnen. Wir bitten um Verständnis.

Auf zum Schauprozess 2. Auflage!

Vor 3 Jahren hat ein kranker Mann im Internet einen kritischen Bericht veröffentlicht. Dabei legte er sich mit zwei Gutachter des MDK Hessen an, und verwendete zur sachlichen Auseinandersetzung Begriffe wie: Kindchen, Püppchen und Schnösel, wertfrei.

Es folgte ein Strafbefehl der weisungsgebundenen Staatsanwaltschaft Gießen, weil diese Offenheit dem hess. Justizministerium und dem Gesundheitsministerium nicht gepasst haben. Es sollte ein Maulkorb zur Abschreckung verpasst werden.

Der Beschuldigte, mit Beleidigung und Herabwürdigung konfrontiert, legte Einspruch ein, und verwies auf Vergleichsurteile des BverfG.

Vor 15 Monaten kam es dann zur Verhandlung vor dem AG in Büdingen. Rouven Spieler, der eingesetzte weisungsgebundene Staatsanwalt, wurde gegen seinen Kollegen Sorg ausgetauscht. Sorg beantragte umgehend den Freispruch, weil keine Beweise für eine tatsächliche Beleidigung erbracht werden konnten. So kam es denn auch zum Freispruch, ganz im Sinne der Meinungsfreiheit. Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18

Dies hat nun wieder den hess. Justizminister und Stasi-Staatsanwalt Rouven Spieler auf dem Plan gerufen. Es wurde vor dem OLG in Frankfurt Revision eingelegt, weil die vors. Richterin kein ordentliches Sitzungsprotokoll erstellt habe. Rouven Spieler ist seinem Kollegen Sorg damit in den Rücken gefallen.

Ohne mit der Wimper zu zucken, gaben die weisungsgebundenen Richter diesem Treiben statt.

Das AG Büdingen wird gezwungen, mit einem anderen Vorsitzenden, erneut zu verhandeln.

Die schwarz-grüne Landesregierung Hessen will mit aller Gewalt eine Verurteilung.

Wer diesem schmierigem Schauprozess, a’la Staatssicherheit, beiwohnen will,

der möge am 21.02.2020, um 9:00 Uhr, Sitzungssaal 1, Stiegelwiese 1, 63654 Büdingen

aufsuchen.

Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18

Von den Parteien wollen Deutschlandweit einzig die AfD-Thüringen und NPD-Politiker diesem Treiben ein Ende bereiten. Da fragt man sich schon, warum halten die so genannten demokratischen Parteien an Nazi- und Stasimethoden fest?

Übrigens, den Staatsanwaltschaften aus Deutschland wurde es untersagt, internationale Haftbefehle auszustellen. Das entschied der EuGH. C-508/18, C-82/19, C-509/18

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Justizminister im Hintergrund Anweisungen erteilen, welche die Gewaltenteilung verletzt.

Dieser Artikel ist ohne Namenskennung, weil wir in einem Unrechtsstaat leben, und uns schützen müssen.

15.01.2020

Schmierentheater des Stasistaatsanwalt geht ungebremst weiter

Schmierentheater beim Amtsgericht Büdingen geht weiter

Stasistaatsanwalt Rouven Spieler schlägt politisch weisungsgebunden zu.

Amtsgericht 63654 – Büdingen

Stiegelwiese 1

Saal: 1      

Datum: 21.02.2020; 09:00 Uhr

Az.:  60 Cs – 501 Js 20289/18

 

Vorsitzender Richter: ?????

Rechtsbeugender weisungsgebundener Staatsanwalt: Rouven Spieler

 

Nach OLG Revisionsentscheid hat Richterin Lachmann im ersten Verfahren, welches mit Freispruch endete, ein stümperhaftes schriftliches Urteil verfasst, welches jeder Beschreibung spottet. Deshalb müsse neu verhandelt werden.

Ein alter kranker Mann, der sich hat vom MDK Hessen wegen eines möglichen Pflegegrades begutachten lassen, ist in einem Internetblog vor die Öffentlichkeit getreten, und hat diverse Missstände und Rechtsverstöße des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) aufgedeckt. In seinem Artikel nannte er Ross und Reiter beim Namen, wobei er sich u.a. im positivem Sinne lustig machte, bezw. zu Tatsachenbehauptungen griff, welche seiner Meinung nach der Wahrheit entsprechen. Satire, wie bei der Heute-Show. Jan Böhmermann, oder der Titanic üblich. Eigentlich nichts schlimmes.

Ohne in der Sache unabhängig zu ermitteln/prüfen, was den Tatsachen entspricht, wurde willkürlich von der Staatsanwaltschaft Gießen (Rouven Spieler) ein Strafbefehl über 300 Euro, aufgeteilt zu 10 Tagessätze zu je 30 Euro, gegen den schwerbehinderten kranken Mann, wegen angeblicher Beleidigung und Herabwürdigung verhängt. Die Gegenanzeige des alten Mannes wegen Falschbegutachtung wurde erst gar nicht bearbeitet.

Somit begeht Rouven Spieler Rechtsbeugung nach § 160 (2) der StPO, weil es verboten ist, wider besseren Wissens, einseitig zu ermitteln, und vorzuverurteilen. Spieler macht sich zum Handlanger des hess. Gesundheitsministerium, in Zusammenarbeit mit dem MDK. Die Gewaltenteilung, wie im 3. Reich und der DDR, wird ausgehebelt.

Um diese Randnotizpassagen geht es, die am Ende eines ausführlichen Sachartikel folgen:

„Der MDK schickt offensichtlich ungelernte Leiharbeiter los, Schüler und Studenten, ausgerüstet mit einem Laptop. Die erste die aufkreuzte, war eine gewisse „Susanne Wäldchen“. Laptop auf, einige Fragen gestellt, Antworten bekommen, und basta. Sich noch kurz das Schlafzimmer und die Toilette zeigen lassen, dann sollten die Hände in die Höhe gestreckt werden, und schon war das adrett gekleidete und Püppchen geschminkte Kindchen fertig mit ihrer Begutachtung.“

Adrett gekleidet = sauber und anständig; Püppchen geschminkt = vorteilhaft im Gesicht angemalte junge Frau; Kindchen = Kosename für eine junge Frau.

„Wieder wird der verlogene MDK Hessen (Zweigstelle Offenbach) beauftragt ein Gutachten zu erstellen. Wieder wird ein Laie von der Leine gelassen, ein patziger junger Schnösel, vom Aussehen her ein arroganter Student. Leyhausen sein Name. Herr Leyhausen! Auf die Fragen, wie er mit Vorname heißen würde, wo er herkomme, und ob er denn eine medizinische Ausbildung hätte (?), kam zunächst keine Antwort, und nach lautstarkem Nachragen, das ginge dem alten Mann nichts an. Er, Leyhausen, sei vom MDK zur Begutachtung beauftragt und eingestellt worden. Da er selber kein Mediziner sei, könne er auch wieder gehen. Außerdem würde er sich nicht anschreien lassen. Der zu Begutachtende schickte diesen Schnösel dann weg, und unterrichtete umgehend telefonisch den MDK in Offenbach, und dass das Ganze noch ein Nachspiel habe.“

Schnösel = arrogant auftretender junger Mann

Der offensichtlich geistig total überforderte Staatsanwalt Rouven Spieler, besessen von blindwütiger Verurteilungswut, wertet diese Zitate als herabwürdigende Äußerungen, die in keinerlei sachlichem Zusammenhang stehen würden. Er kann keine zweifelsfreien Beweise für seine Wahnvorstellungen  vorbringen. Folglich wird passend gemacht, was keinen Sinn ergibt.

Kurios in seiner weisungsgebundenen geistig verwirrten Welt dann das Angebot, welches er telefonisch Rechtsanwalt Kleiner, Gießen, übermittelte. Er, der allmächtige Politstaatsanwalt könnte in seiner selbstherrlichen Güte von einem erneutem Verfahren absehen, wenn der Freigesprochene den Artikel vom Dezember 2017 umändern würde, und 100 Euro an eine Hilfsorganisation zahle.

Auf dieses faule Angebot ist der alte kranke Mann, der selber Pflegehilfe braucht, und die ihm von Pflegegutachtern wie Susanne Wäldchen und Matthias Leyhausen verwehrt wird, nicht eingegangen.

Der Mann stellte beim AG in Büdingen sogar den Antrag, die Klage des rachsüchtigen Rouven Spieler als unbegründet abzuweisen, und für den Fall der Fälle Anwalt Kleiner als Pflichtverteidiger beizuordnen.

Dieser Antrag, mit Einschreiben belegt, wurde bis heute vom AG Büdingen nicht bearbeitet. Selbst den Namen des hier jetzt verantwortlichen Richter hält man geheim. Das der europäische Gerichtshof derartige weisungsgebundene Aktionen scharf verurteilt, interessiert das AG in Büdingen herzlich wenig. Meinungsfreiheit ist dort, und beim LG Gießen, nur das, was Richter und Staatsanwälte frei nach Schnauze durchwinken. Vermutlich wird auch wieder selbstherrlich ein Pflichtverteidiger verwehrt, weil juristische Rechtsbeuger dann leichtes Spiel haben.

Weil Amtsanwalt Sorg für die Staatsanwaltschaft Gießen im ersten Verfahren auf Freispruch plädierte, und diese Forderung damit begründete, dass er sich an die Vorgaben des BverfG gebunden fühle,- und sich Rouven Spieler rechtswidrig über seinen Amtskollegen hinweg setzt, glänzt dieser Stasistaatsanwalt mehr oder weniger als „Kameradenschwein“. Er stellt seinen Kollegen in aller Öffentlichkeit bloß. Überdies steht der Ruf von Richterin Lachmann auf dem Spiel.

Die Vorgaben, welche das Bundesverfassungsgericht gemacht hat, u.a.:

In seinem Beschluss vom 28. Juli 2014 (1 BvR 482/13) Hier: Beschluss v. 26.6.1990:

Eine herabsetzende Äußerung nimmt erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person bestehen.

Es ist zu prüfen, ob sie allein der Schmähung dient oder auch einen sachlichen Kern beinhaltet.

Da der alte kranke Mann gegen diesen Strafbefehl Einspruch einlegte, kam es am 28.11.2018 zu einem öffentlichen Prozess vor dem Amtsgericht in Büdingen, der mit einem Freispruch endete.

Unter Vorsitz von Richterin Barbara Lachmann, und dem Vertreter der Staatsanwaltschaft Gießen, Amtsanwalt Sorg, wurde im gegenseitigem Einvernehmen der Freispruch beantragt und zum Urteil gemacht.

Az.: 60 Cs – 501 Js 20289/18 AG Büdingen

Weder die Beleidigung, die nur darauf abzielt die Persönlichkeit von Menschen zu verletzen,- kann nachgewiesen werden; noch der grundlose Vorsatz. Weil sich Amtsanwalt Sorg an Recht und Gesetz gebunden fühlt, beantragte er selber diesen Freispruch.

Der total überforderten Richterin Barbara Lachmann, die den Eindruck hinterließ, als sei sie von Staatsanwalt Rouven Spieler unter Druck gesetzt, blieb letztlich nichts anderes übrig, als dem Antrag des Amtsanwalt nachzugeben.

Nicht nur, dass diese Frau es nicht einmal für nötig befunden hat, ein Sitzungsprotokoll anfertigen zu lassen, und dafür schriftliche Unterlagen des Angeklagten in Kopie benötigte,- sie ließ ein schriftliches Urteil verfassen, welches die Gesamtwürdigung ausschloss. Obendrein tönte die Frau auch noch nach ihrem Urteilsspruch, dass da noch was nachkommen werde.

Genau diesen Rechtsfehler im schriftlichem Urteil nahm Rouven Spieler dankend zum Anlass, um die Revision erfolgreich durchzubekommen.

Im Nachhinein deutet vieles auf eine geheime Absprache zwischen Spieler und Lachmann hin,- was zu tun ist, sollte Sorg umkippen.

Der alte kranke Mann, den ein Rechtsverdreher von der Stasi Gießen nicht in Ruhe lassen kann, hat Anwalt Kleiner per Email angeschrieben. Dieser soll sich zügig dazu äußern, ob sein Angebot noch steht, die ihm vom OLG Frankfurt auferlegte Verteidigung weiterhin wahr zu nehmen,- oder ob er, aus finanziellem Interesse, einen feigen Rückzieher machen will.

Rechtsbeuger Rouven Spieler, dass ist der Staatsanwalt, der sich vor einiger Zeit mit einem Freispruchantrag schützend hinter skrupellose Sprungturmbetreiber stellte, die auf dem Hoherodskopf im Vogelsberg eine Sprunganlage aufbauten und betrieben, an deutschen Sicherheitsvorschriften vorbei. Dabei kam ein 12-jähriges Mädchen bei einem Sprung durch Fahrlässigkeit ums Leben. Ohne diese Anlage hätte das Mädchen nicht springen können, wäre nicht ums Leben gekommen.

Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:

„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

339 StPO Rechtsnormen zugunsten des Angeklagten

Die Verletzung von Rechtsnormen, die lediglich zugunsten des Angeklagten gegeben sind, kann von der Staatsanwaltschaft nicht zu dem Zweck geltend gemacht werden, um eine Aufhebung des Urteils zum Nachteil des Angeklagten herbeizuführen.

358 StGB Bindung des Tatgerichts; Verbot der Schlechterstellung

(2) 1 Das angefochtene Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten, die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Revision eingelegt hat.

 

Hh; 13.01.2020

Da wir in Deutschland Zustände wie in Russland, Türkei, China und Nordkorea haben, ist niemand mehr bereit, kritische Artikel namentlich zu kennzeichnen. Soll die Stasi sehen, wie sie das geregelt bekommt.

Kreisanzeiger aus der Reserve gelockt. Nerven liegen blank.

Am 06.01.2020 (gestern) erschien im Infoblatt Hirzenhain auf facebook ein Plakat über das Notstandsgebiet Büdingen, weil sich dort die Übergriffe von Zuwanderen gegenüber der einheimischen Bevölkerung angehäuft haben.

Ein öffentlich zugänglicher Artikel des Kreisanzeiger, (auch als kapitalistische Schmuddeljournallie bekannt) wurde in das Plakat hinein kopiert. Darin heißt es:

„Zwei Männer haben in Büdingen einen 30-Jährigen überfallen, und dabei seinen Rucksack und sein Trek E-Bike gestohlen. Anschließend gelang ihnen unerkannt die Flucht.“ (Im Artikel ist von dunkelhäutigen Tätern die Rede)

Wir haben dieses Plakat mit der Überschrift: „Aktuelle Reisewarnung nach Büdingen“ und dem darunter stehenden Wortlaut: „Laut Presseberichten besteht die Gefahr fort, in Büdingen von Asylsuchenden bedroht, geschlagen und beklaut zu werden. Wir empfehlen, den Bahnhof nicht mehr alleine aufzusuchen. Für Teile im Innenstadtbereich gilt das Gleiche. Weder die Stadtverwaltung Büdingen, noch die dortige Polizeistation, noch der Wetteraukreis oder gar das Land Hessen, sind in der Lage, den Schutz und die Sicherheit der heimischen Bevölkerung zu gewährleisten.“ mit satirischem englischen schwarzen Humor aufbereitet.

Innerhalb weniger Stunden konnten über 25.000 User erreicht werden. Über 500x wurde das Plakat geteilt. Über 90% der User reagierten positiv, ganz im Sinne der Meinungsfreiheit, mit dem Tenor: „Sicherlich übertrieben beschrieben, aber im Kern der Wahrheit entsprechend.“

Dieser Erfolg hat natürlich die scheinheiligen Gutmenschen auf dem Plan gerufen, den Kreisanzeiger, die Kommunalpolitiker und die Justiz verrückt zu machen, damit diese Art der freien Meinung verboten werden soll. Vergleichbar mit Spitzel aus der Nazi- und Stasizeit, die über jeden Meldung machten, der verdächtig erschien.

So antwortete die Parteibuchpresse wie folgt: „Der Kreisanzeiger distanziert sich selbstverständlich von diesem Beitrag und den anderen Inhalten dieser Facebook-Seite. Hier wird (nicht zum ersten Mal) unsere redaktionelle Berichterstattung unerlaubt verwendet und verfälscht. Dies ist unter anderem ein Verstoß gegen das Urheberrecht – daher ist dieses Bild unverzüglich zu entfernen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.“

Hier nun unsere Antwort auf den Anschlag gegenüber der freien Meinung:

Im Gegensatz zur Revolverpresse des multikulturellem Mafiakapitalismus kommen wir unserer Informationspflicht nach. Wir hören uns alle Seiten an, und berichten über alle Seiten, was beim KA nicht der Fall ist.

Zunächst einmal ist bekannt, dass wir ein Informations- und Satireblatt sind, vergleichbar mit der Heute-Show, Jan Böhmermann, Titanic usw.

Wir haben, wie landesweit üblich, einen öffentlichen Presseartikel genommen, und unseren überspitzten Beitrag darunter gesetzt.

Wir haben nicht behauptet, dass der satirische Aufruf, Büdingen zu meiden, vom KA stammen würde.

Wer denken kann, ist klar im Vorteil!

Englischen Humor mögen weder Gutmenschen, noch die Gutmenschenpresse. Unsere Presse ist leider nur das, was sie schon im 3. Reich und der DDR gewesen ist, politisch gesteuert.

Wäre es anders, der KA würde auf unabhängigen überparteilichen Enthüllungsjournalismus setzen. Doch da kommt nichts. Immer schön einen auf heile Welt machen, verlogen und heuchlerisch.

Wie oft hat die Presse über kriminelle Vorkommnisse berichtet, wo Zuwanderer die Verursacher gewesen sind? Wer war das, als besoffen am Bahnhof gepöbelt wurde, und anschließend im Krankenhaus in Büdingen eine Bombendrohung erfolgte? Es waren keine Einheimischen.

Das Hauptproblem ist schlicht und einfach, weder haben wir genügend sozialen Wohnraum, noch tarifgebundene Arbeitsplätze für unsere einheimische Bevölkerung, geschweige denn für Asylsuchende und Wirtschaftsflüchtlinge. Darunter zu leiden haben einzig unsere Steuerzahler und die sozial Abgehängten.

Es sind nicht die Gutmenschenkids, die in Scharen den Bahnhof als Durchgang benutzen, die angegriffen werden,- sondern die oft alleinstehenden Menschen, die auf Bus und Bahn warten müssen. Sie sind genau so gefährdet, wie Menschen, die sich alleine oder in kleinen Gruppen in Büdingen, Friedberg, Gelnhausen usw. fortbewegen müssen.

Wir werden hier nicht mit dummen Gutmenschenkids diskutieren, die sich noch nie im Leben haben ihre Finger dreckig machen müssen, und die selber nicht bereit sind, bei sich privat Flüchtlinge aufzunehmen.

Wir werden nicht mit Kids diskutieren, die Freitags für das Klima demonstrieren, und an Silvester böllern was die Taschengeldkasse so her gibt.

Wir werden auch nicht mit Politiker und Kirchenleute diskutieren, die sozial wie die Made im Speck leben, auf unsere Kosten,- und dann Fakenews verbreiten, wie: „Allen Einheimischen geht es gut. Es ist genug für alle da.“

Dem Treiben des kapitalistischen Heuschreckenblattes KA sehen wir gelassen entgegen. Wer die Wahrheit nicht vertragen kann, der stellt sich mit den Nazis und der Stasi auf eine Ebene. Die haben auch Kritik und Satire juristisch verfolgen lassen, von Parteibuchjuristen.

Sollte unsere Aktion von FB gelöscht werden, macht nichts, weil wir das, was wir erreichen wollten, auch erreicht haben.

Hh; 07.01.2020, Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit.