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Dreckiger Vergleich in einem dreckigem Juristenspiel

Was seit 10 Tagen durch den Ort geistert, nämlich dass für den vorbestraften Lügner und Täuscher Freddy Kammer einmal mehr vor dem VG Gießen der Tisch mundgerecht bereitet würde, hat sich einmal mehr bewahrheitet. Kammer soll 20 volle Monatszüge bekommen, und erwartet obendrein eine offizielle Entschuldigung seiner parlamentarischen Gegner. Deutschland und seine politischen Urteile  sind uns seit dunklen Zeiten bekannt.

Der vorbestrafte (Wahlfälschung) und abgewählte Exbürgermeister hatte vollmundig getönt, er werde keinerlei Rechtsmittel gegen das Geschmiere des Wahlleiter Bennemann (CDU-Büdingen) einlegen, und das Ergebnis des Abwahlverfahren anerkennen, um Schaden von der Gemeinde abzuwenden. Besagter Bennemann, der als Wahlleiter eingesetzt wurde, hatte sein Amt missbraucht, weil er subjektiv Partei gegen Kammer ergriffen hatte, und dies schriftlich zum Ausdruck brachte.

Alleine dieser Akt, den die geistig überforderten Gemeindevertreter von SPD und UWG billigend in Kauf genommen haben, ohne Kritik zu üben, bringt dem vorverurteilten Wahlfälscher und Lügner 20 Monatsgehälter a‘ 5.500 Euro ein = 110.000 Euro ein. Vermutlich kommen noch Auslagen und Anwaltskosten hinzu, plus Gerichtskosten. Ein Bennemann dürfte an diesem Vergleich wohl auch ordentlich mitverdienen, oder?

Hirzenhain hat somit 2 Bürgermeister, und einige Anwälte zu bezahlen.

Die Fehler, die hier gemacht worden sind, liegen eindeutig bei SPD und UWG, allen voran bei Christof Noß, SPD. Der hat seinerzeit die ganze Aktion „Wahlfälschung“ ins Rollen gebracht, um hinterher im Parlament einzuknicken.

Wir vom Infoblatt und WordPress haben seinerzeit davor gewarnt sich von einer Richterin des VG Gießen unter Druck setzen zu lassen, wonach die Gemeindevertreter die Gültigkeit der damaligen Stichwahl zu akzeptieren hätten. Wir haben empfohlen, Widerspruch beim VGH in Kassel einlegen zu müssen, weil sonst eine Kostenlawine losbrechen könnte, zu Lasten der ehrlichen und fleißigen Steuerzahler.

Was machte die geistig überforderte Chaotentruppe? Durch Stimmenthaltung und Rechtsmittelverzicht hat man sich von einer Richterin einschüchtern lassen und funktioniert. Schlagartig entstanden Koten von um die 50.000 Euro für Anwälte und Gerichte.

Als wir diese Unfähigkeiten kritisierten, haben sich einige aus den Reihen der UWG, und im letzten Jahr dann auch 2 aus den Reihen der SPD, verabschiedet. Die haben wohl selber gemerkt, dass sie zu Marionetten in einem dreckigem Spiel geworden sind.

2017 haben wir vor Bennemann und seinem selbstherrlichem Auftreten gewarnt. Wir haben auch davor gewarnt, diesen Mann vor dem VG als Rechtsbeistand einzusetzen. Wieder sind die Warnungen in den Wind geschlagen worden. Das Resultat kennen wir nun.

Unter dem Strich gehen insgesamt zwischen 150.000 Euro und 200.000 Euro flöten. SPD und UWG brauchen das ja nicht zahlen. Die Kosten übernimmt der dumme Wähler und Steuerzahler.

Die charakterlichen Fieslinge vom Pro-Kammer-Lager sind natürlich in Feierlaune, und das seit Tagen schon. Von daher, ob SPD und UWG, oder CDU,- Schaden, welcher der Gemeinde entsteht, wird billigend in Kauf genommen. Da braucht keiner mehr zu hinterfragen, wer denn die Wirtshausrechnungen der CDU zahlt.

Die Schuldigen, die für die Plünderung der Gemeindekasse verantwortlich sind, sind unserer Meinung nach die Richterin beim VG Gießen, weil sie sich gegen den Grundsatz der Objektivität gestellt hat, indem sie die GV von Hirzenhain unter Druck gesetzt hat,- Christof Noß, weil er im Gemeindeparlament durch Stimmenthaltung umgefallen ist, und der Ex Bürgermeister als Verursacher, und eigentliches Übel.

Hätte man auf uns gehört, Kammer wäre seinerzeit kostengünstig schnell verschwunden.

Das Urteil vor dem AG Büdingen gibt uns indirekt recht, weil der Ex sonst nie verurteilt worden wäre.

Otto Normalverbraucher hätte vor dem VG Gießen nie eine Chance gehabt.

Hh; 18.01.2018; V.i.S.d.P. und der Meinungsfreiheit und des Enthüllungsjournalismus

Anbei der Artikel vom Büdinger Bote

Quelle: Büdinger Bote vom 18.01.2018

+++ Verwaltungsverfahren um Hirzenhainer Bürgermeister: Gemeinde und Freddy Kammer einigen sich auf vorläufigen Vergleich +++

#Hirzenhain/Gießen (jek). Die Gemeinde Hirzenhain und der abberufene Bürgermeister Freddy Kammer haben sich vor dem Verwaltungsgericht Gießen vorläufig auf einen Vergleich geeignet. Demnach stellt die Kommune Kammer wirtschaftlich so, als wäre er erst Ende April 2019 aus dem Amt geschieden.

Bis zu diesem Zeitpunkt erhält Kammer auch rückwirkend seine vollen Dienstbezüge, die ihm auch als Bürgermeister zugestanden hätten. Im Gegenzug verzichtet er darauf, seine Klagen weiterzuverfolgen. Nach dem April erhält Kammer nach gesetzlichen Regelungen noch rund 70 Prozent seiner Bezüge bis zum Ende seiner regulären Amtszeit Ende 2020.

Damit endet voraussichtlich der Rechtsstreit zwischen der Gemeinde und ihrem einstigen Bürgermeister. Kammer hatte vor dem Gießener Verwaltungsgericht gegen seine Abwahl und die Wahl seines Nachfolgers Timo Tichai geklagt.

Der Vergleich zwischen Gemeinde und Kammer ist vorläufig, bis Ende Januar können beide Seiten diese Übereinkunft noch zurückziehen. Dies war auch nötig, weil die Hirzenhainer Gemeindegremien dieser Regelung noch zustimmen müssen. Scheitert der Vergleich am Ende doch, würde das Gericht entscheiden, dann ohne weiterere mündliche Verhandlung.

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