Just another WordPress.com site

Ist Richter Krauskopf vom OLG Frankfurt/Main ein Handlanger der hess. Landesregierung, oder unabhängig und überparteilich?

# Revisionshauptverhandlung wurde stattgegeben. Termin ist am: 29.07.19, 10:30 Uhr, Saal 112, 1. Stock, Gerichtsgebäude D #

Az.: 5 Ss 39/19

Im Dezember 2017 hat ein alter kranker Mann in einem Blog unter:  https://hirzenhain.wordpress.com/2017/12/29/aok-hessen-ein-krimineller-sauhaufen/

geschrieben und berichtet, wie pflegebedürftige Menschen vom MDK-Hessen, der AOK-Hessen, und dubios eingesetzter Gutachter (mit Narrenfreiheiten ausgestattet) hintergangen werden. Dabei nannte er die beiden zuständigen Gutachter Susanne Wäldchen und Matthias Leyhausen beim Namen, in sachlichem Bezug zu deren Fehlverhalten.

Susanne Wäldchen vermittelte bei der Begutachtung den Eindruck, als sei sie mit ihren Gedanken mehr mit ihrem gestieltem Erscheinungsbild beschäftigt, statt beim Gutachten und dessen Richtigkeit der Angaben. So war denn in dem Artikel auch die Rede davon; Zitat: „wie ein Püppchen geschminktes Auftreten bei der Begutachtung“.

Matthias Leyhausen hat sich patzig arrogant verhalten, und geweigert, seinen vollständigen Namen preis zu geben. Nicht einmal einen Dienstausweis hat er vorgelegt. In diesem Zusammenhang erfolgte das Zitat: „junger patziger Schnösel.“

Laut BverfG in Karlsruhe ist diese Art der Meinungsäußerung mit dem GG Artikel 5 abgedeckt, und nicht strafbar.

In mehreren Urteilen hat das Gericht ganz klar festgestellt, dass sich u.a. sogar Staatsanwälte gefallen lassen müssen, als „durchgeknallt“ (charakterlicher Totalschaden) bezeichnet zu werden, wenn ein sachlicher Bezug herangeführt werden kann, aus dem diese Anschuldigung abzuleiten ist. Strafbar wäre nur, wenn der Staatsanwalt grundlos als „durchgeknallt“ bezeichnet worden wäre.

Darüber hinaus stellt das BverfG klar, dass aus dem Kontext nur Kraftausdrücke aus der Fäkaliensprache herausgelöst werden dürfen, weil nur sie darauf abzielen die Persönlichkeit eines Menschen vorsätzlich zu verletzen.

An diese gesetzlichen Vorgaben hat sich bei der Hauptverhandlung am 8. November 2018 vor dem AG Büdingen, unter Vorsitz von Richterin Lachmann, selbst die Staatsanwaltschaft Gießen, vertreten durch Herrn Amtsanwalt Sorg, gehalten, und Freispruch beantragt. Eine Beleidigung sei nicht zwingend erkennbar, und von Vorsatz könne schon gar keine Rede sein.

Damit, so dachte man, haben alle Beteiligten dem Recht Geltung verschafft. Die Sache sei erledigt.

Doch weit gefehlt

Der karrieresüchtige und verurteilungsgeile Staatsanwalt und stellv. Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, Rouven Spieler, der den Strafbefehl wegen angeblicher Beleidigung ausstellte, und darin 300 Euro (verteilt auf 10 Tagessätze) forderte, fällt seinem Amtskollegen Sorg und der Vors. Richterin Lachmann in den Rücken, und legt ( um beim Ministerpräsidenten von Hessen, und dem Sozial- und Migrationsminister glänzen zu können? Letzterer ist Dienstherr der Antragskläger von MDK und AOK) Revision ein. Damit nicht genug. Oberstaatsanwältin Andresen vom OLG Fr./Main unterstützt diese Rechtsbeugung auch noch, ohne die Aktenlage zu kennen, und tritt dieser Revision bei.

Obwohl, was Revisionsgründe rechtfertigen würden, die Gerichtsverhandlung vor dem AG Büdingen rechtskonform verlaufen ist, unter Einhaltung der StPo – Gesetze,- obwohl die tatsächliche und vollständige Beweislage zum Verhandlungsgegenstand gemacht wurde, sträubt sich Rouven Spieler dagegen, und will mit aller Gewalt 5e gerade sein lassen, und einen Schauprozess erzwingen.

Ihm passt es nicht, dass Richterin Lachmann kein gescheites Urteilsprotokoll anfertigen konnte oder wollte. Es passt ihm nicht, dass (war wohl im Geheimen so abgesprochen?) Richterin Lachmann und Amtsanwalt Sorg ausgeschert sind, und beim willkürlichem Herausreißen von Textpassagen nicht mehr mitgemacht haben. Man hat es zwar lange Zeit versucht, sich aber im Verlaufe der Verhandlung wohl doch auf das unabhängige Gewissen besonnen. Man nennt sowas Rechtsbeugung und Betrug, wenn tatsächliche Beweise bewusst verfälscht (aus dem Kontext gerissen) vorgetragen werden.

Besonders armselig an der Sache, weder die Anzeigensteller MDK/AOK-Hessen, noch deren Gefälligkeitsgutachter, noch Rouven Spieler, können erklären, was eine vorsätzliche ehrverletzende Beleidigung gewesen sein soll. Man fühle sich beleidigt, ist ein subjektives Empfinden, und somit nicht strafrelevant. Richterin Lachmann hat es in der Verhandlung auf dem Punkt gebracht: „Was mich und die Anzeigensteller stört, ist die Tatsache, dass Sie die beiden Gutachter, in Ausübung ihrer Tätigkeiten, öffentlich beim Namen genannt haben. Sie hätten die Namen halt weglassen sollen.“

Der alte kranke Mann solle seinen Mund halten, weil nicht sein kann was nicht sein darf?

Das hatten wir doch schon einmal, Stichwort 3. Reich und DDR.

Um zum vorläufigen Abschluss zu kommen, Richter Krauskopf hat den Gießener Anwalt Philipp Kleiner als Pflichtverteidiger zwangseingesetzt. Hier stellt sich die Frage, will man den Anschein erwecken, dass vor Gericht alles mit rechten Dingen zugeht?

Als der vor dem AG Büdingen Freigesprochene nach einem Verteidiger auf Prozesskosten verlangte, da wurde ihm dieser vom AG Büdingen verwehrt. Den Freispruch erkämpfte sich der Mann ohne Rechtsbeistand. Alle Achtung! Hut ab!

Jetzt wird dem Mann ohne eigenes Einkommen ein Anwalt aus Gießen untergejubelt, der keinerlei Interesse zeigt, sich mit „seinem Mandanten“ auszutauschen. Per Email wurde RA Kleiner darauf hingewiesen, dass der körperlich schwerbehinderte Mann nicht nach Gießen kommen könne, und deshalb der Kontakt nur über schriftlichem oder telefonischem Wege stattfinden müsste. Eine Antwort / Gegenreaktion blieb bis heute aus. Philipp Kleiner scheint desinteressiert.

Steckt auch dieser Mann mit der hessischen Systemjustiz unter einer Decke?

Sollte das Revisionsgericht feststellen, dass Richterin Lachmann mit der Erstellung eines ordentlichen Protokoll und einer dazu gehörenden ordentlichen Urteilsbegründung geistig überfordert ist, so darf dieses Defizit nicht auf dem Rücken des Angeklagten / Freigesprochenen und zu seinem Nachteil ausgetragen werden. Dann nämlich müsste sich die Justiz Gedanken machen, ob eine Barbara Lachmann als Richterin überhaupt noch tragbar ist.(?)

Einzig die AfD, Kreisverband Wetterau, fand bisher klare Worte, und nennt das was hier abgeht einen SKANDAL.

Alle Parteien, die im Hess. Landtag vertreten sind, die regionalen Tageszeitungen und TV Anstalten, tun so, als ginge sie das Ganze nichts an.

Wer will sich schon mit der Justiz anlegen, wenn die Freie Meinung der kleinen Leute mit Füssen getreten und ausgehebelt wird?

Bei einem Jan Böhmermann, Olli Welcke (Heute-Show) oder dem deutschlandhassenden Deutschtürken Deniz Yücel würde sich kein Rouven Spieler die Finger verbrennen. Da würde unsere Medienlandschaft aktiv werden, um deren Meinungsfreiheit zu stützen. Wie scheinheilig ist das denn?

 

Email-Verteiler an:

kanzlei@rae-kleiner.de

verwaltung@ag-buedingen.justiz.hessen.de      Amtsgericht Büdingen

verwaltung@olg-frankfurt.justiz.hessen.de         Oberlandesgericht Frankfurt / Main

petitionen@ltg.hessen.de                                   Hessischer Landtag Petitionsausschuss

cdu-fraktion@ltg.hessen.de

gruene@ltg.hessen.de

spd-fraktion@ltg.hessen.de

die-linke@ltg.hessen.de

fdp@ltg.hessen.de

afd-fraktion@ltg.hessen.de

volker.bouffier@stk.hessen.de                      Ministerpräsident Hessen

presse@hsm.hessen.de                               Sozialminister Hessen

thema@hr.de                                                 HR TV

redaktion@wetterauer-zeitung.de                 Wetterauer Zeitung

frontal21@zdf.de                                           ZDF TV

redaktion@sz.de                                                 Süddeutsche Zeitung

office@boehmermann.de                              Jan Böhmermann

 

post.pet@bundestag.de                                    Bundestag Petitionsausschuss

bverfg@bundesverfassungsgericht.de            Bundesverfassungsgericht

webmaster@echr.coe.int                                  EuGH – Strassburg

 

Verantwortlich im Sinne der Presse- und Meinungsfreiheit:

Red. Hh; 27.06.2019

Hinterlasse einen Kommentar