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Judasjustiz gibt Revisionsantrag statt, Schmidt legt Verfassungsbeschwerde ein.

In der streitbaren Auseinandersetzung des MDK-Hessen, vertreten durch 2 Gefälligkeitsgutachter, gegen einen alten kranken Mann, der sich hier in unserem Blog mit einem eigenem Artikel kritisch zu Wort meldete, entschied das OLG Frankfurt / Main so, wie man es von einer Parteibuchjustiz erwartet. Statt unabhängig und überparteilich die tatsächliche Beweislage zu würdigen, wurde subjektiv dem Revisionsbegehren des Rouven Spieler stattgegeben, und die Neuverhandlung vor dem AG Büdingen angeordnet. Damit tritt der verantwortliche Richter Krauskopf seiner Kollegin, Richterin Barbara Lachmann vom AG Büdingen, und dem Staatsanwaltskollegen Sorg, in den Hintern;- die Freispruch forderten, und entsprechend urteilten.

Die Begriffe „Schnösel“ und „Kindchen“ seien Beleidigungen. Der Duden mit Erläuterungen dieser Begriffe interessiere Krauskopf nicht. Beim OLG in Frankfurt ist dieser Mann Chef im Ring, und er alleine bestimmt, was Meinungsfreiheit ist!“

Schließlich können sich die Parteien auch außergerichtlich einigen, soll Krauskopf gesagt haben.

Das aber will der MDK-Hessen nicht. Der kranke Mann wäre nicht abgeneigt gewesen.

Der als Pflichtverteidiger zwangsbeigeordnete Philipp Kleiner aus Gießen zeigte sich am Telefon erschüttert über diese eiskalte Willkür, die hier zu Tage getreten ist. Auch er kam zu der Einschätzung, dass es den „Mächtigen“ nicht gepasst hat, dass die dubiosen Gutachter Wäldchen und Leyhausen in aller Öffentlichkeit beim Namen genannt wurden. Weil das alleine nie für eine Verurteilung reichen würde, hat man sich hier etwas zusammengebastelt, wie es geradewegs in den Kram passt.

Kleiner will zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, und dann vom Rechtsmittel der Verfassungsbeschwerde gebrauch machen.

„Es kann nicht sein, dass man auf der einen Seite Begriffe aus dem Kontext reißt,- auf der anderen Seite aber von sachbezogenen Ursachen spricht. Das ist ein Widerspruch in sich.“

In diesem Zusammenhang sei festgestellt, dass der Anwalt am 24.07., also letzte Wochen, in Hirzenhain vorstellig wurde, und einen sehr vernünftigen Eindruck hinterlassen hat. Bis jetzt kann man nicht das Gefühl haben, der Mann würde mit der Gegenseite unter einer Decke stecken.

Thomas Darnstädt, Journalist, der über Fehlurteile und Mängel im deutschen Justizwesen schreibt:

„Die Wahrheit, wenn sie der Justiz nicht gelegen kommt, hat keine Chance.“

„Es wird aus Dummheit oder mutwillig einseitig ermittelt und abgeurteilt. Juristen werden erst garnicht geschult, unabhängig und überparteilich in mehrere Richtungen zu ermitteln, oder im Prozess zu hinterfragen.“

„Richter und Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung zu belangen, ist unmöglich, weil man ihnen Vorsatz nachweisen muss. Diese Narrenfreiheit vor dem Gesetz verführt zu weiteren Fehlurteilen.“

Leserbrief, Frank Fahsel, Fellbach; Süddeutsche Zeitung, 9.4.2008

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart, und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war / ist, weil sie systemkonform sind. – Ich habe unzählige Richter-innen und Staatsanwäte-innen erleben müssen, die man schlicht  „kriminell“ nennen kann. Sie waren und sind unantastbar, weil sie auf Weisung von oben gehandelt haben, und vom System gedeckt wurden / werden, der Reputation willen. – In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinem Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor Meinesgleichen.“

 NS Richter, und Richter a.D. beim BverfG. Willi Geiger:

„In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln.“

Roland Freisler, Volksgerichtshof Richter im 3. Reich:

„Sie elendiger Drecksack berufen sich auf die Meinungsfreiheit? Was glauben Sie denn wen sie hier vor sich haben? Noch in 100 Jahren bestimmen wir was Meinungsfreiheit ist!“

Sozialrevolutionär Christus:

„Scheinheilige Pharisärer. Heuchlerische Schriftgelehrte, Schlangenbrut. 30 Silberlinge bin ich euch Judaslöhner wert.“

Ob Leute wie Krauskopf, Spieler, Wäldchen und Leyhausen ein Gewissen haben, wir wissen es nicht. Ob die tatsächlich mit dem hess. Ministerpräsidenten unter einer Decke stecken, wissen wir auch nicht. Mag sich jeder sein eigenes Bild machen. Was wir wissen, die beiden Juristen halten sich nicht an Recht und Gesetz. Genau deshalb muss dagegen rechtlich vorgegangen werden können, im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde. Schmidt besteht auf dieses Recht!!!

Sollte es knuppeldick kommen, so wie in Russland und China, dann wird das Ganze mit einer Ersatzfreiheitsstrafe enden, weil der alte kranken Mann nichts bezahlen kann / will. Dann gibt es Krankenstation in der JVA Kassel auf Staatskosten, und der Steuerzahler trägt die Kosten der Willkürjustiz.

Auch wir fragen uns, warum benötigen wir noch Gesetzte und Gerichte, wenn jeder dahergelaufene Jurist Narrenfreiheiten besitzt?

Hh: 29.07.2019; Verantwortlich im Sinne des Presserecht und der Meinungsfreiheit

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